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Willkommen bei der Straffälligenhilfe

Die Arbeiterwohlfahrt KV Chemnitz und Umgebung e.V. bietet im Bereich der Freien Straffälligenhilfe das umfassendste und ganzheitlichste Angebotspektrum in Chemnitz und Umgebung. Verschiedenste Hilfs- und Unterstützungsangebote sind dabei auf die jeweils individuellen Bedürfnisse der Adressaten zugeschnitten.

07. Dezember 2011, Tag der offenen Tür Straffälligenhilfe

Mit dem Tag der offenen Tür am 07.12.2011 gaben die Mitarbeiterinnen einen Einblick in die sensible Begleitung straffällig in Erscheinung getretener Menschen. Mit der „KammerImproShow“ aus Chemnitz wurden die Besucherinnen mit auf die Reise in den Arbeitsalltag der dort beschäftigen Sozialpädagoginnen genommen. Dank zahlreicher Gäste an diesem Tag konnten fachliche Diskussionen in den jeweiligen Arbeitsräumen geführt werden, die Inhalte der pädagogischen Arbeit greifbar gemacht werden und neue Kooperationspartnerinnen dazu gewonnen werden.

An dieser Stelle danken wir allen Besucherinnen für die Bereicherung des Tages und ihr Interesse an unserer Arbeit und wünschen allen Kooperationspartnerinnen, Unterstützerinnen, Befürworterinnen und Interessierten ein gutes Kooperationsjahr 2012, um im Sinne der Zielgruppe die engagierte und bedarfsgerechte soziale Arbeit nach besten Kräften weiterhin fortzusetzen.

Beratungsstelle für Inhaftierte, Haftentlassene und deren Angehörige (BS)

Die Beratungsstelle für Inhaftierte, Haftentlassene und deren Angehörige (BS) ist ein Angebot der freien Straffälligenhilfe. Freie Straffälligenhilfe richtet sich an Menschen, die strafrechtlichen Eingriffen unterliegen. Sie umfasst Hilfsangebote, die auf Verbesserung von Lebenssituationen und Lebensbewältigung dieser Menschen gerichtet sind. Nach Überzeugung der Beratungsstelle kann Kriminalität ein Produkt gesellschaftlicher Strukturen sein, die soziale Ungleichheit beinhalten. Diese Ungleichheit wird z.B. in den materiellen Lebensbedingungen und der Absicherung sozialer Risiken, in den individuellen biographischen Bedingungen und in der Art und Weise der Aufdeckung und Verfolgung von Kriminalität deutlich. Strafwürdiges Verhalten von Einzelnen oder Gruppen ist der subjektive Versuch, die aus dieser Ungleichheit entstehenden belastenden und konflikthaften Lebenssituationen zu bewältigen und zu überwinden.

  • das Selbsthilfepotential des Straffälligen so zu stärken, dass sich soziale und individuelle Faktoren, die Straffälligkeit begünstigen, verändern können,
  • zu helfen, den stigmatisierenden sozialen Status "Straffälligkeit" zu überwinden und soziale Ausgrenzung zu vermeiden,
  • Alternativen zu strafrechtlichen Interventionen anzubieten.

Jeder Haftentlassene soll die Möglichkeit haben zum Zeitpunkt der Entlassung:

  • einen gesicherten Lebensunterhalt zu besitzen,
  • eine Wohnform außerhalb der konzentrierten Wohnprojekte für Wohnungslose zu erhalten,
  • eine auf seine Bedürfnisse und Erfordernisse ausgerichtete Beratung und bei Bedarf, eine kurzfristige und verbindliche Vermittlung anderer erforderlicher Hilfsangebote in Anspruch zu nehmen.

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Ambulant Betreutes Wohnen für Haftentlassene (ABW)

Das Ambulant Betreute Wohnen für Haftentlassene (ABW) ist ein Angebot der freien Straffälligenhilfe in Chemnitz und arbeitet nach den §§ 67 – 69 SGB XII. Das heißt Menschen, welche aus der Justizvollzugsanstalt ohne einen eigenen Wohnraum entlassen werden und bei denen zusätzlich vielfältigste Problemlagen einen Neustart ins straffreie Leben erschweren, können über unser Projekt Unterstützung finden.

Das Angebot umfasst die Aufnahme in eine möblierte Wohnung bei gleichzeitiger sozialpädagogischer Betreuung.

Die Betreuung findet in Form von Einzelfallhilfe statt, bei denen die aus der Haft entlassenen Personen über einen Zeitraum von 12 bis 18 Monaten individuell begleitet und unterstützt werden. Ziel ist eine selbstständige Lebensführung im eigenem Wohnraum zu erreichen sowie die vorhandenen sozialen Schwierigkeiten zu mindern oder zu beseitigen. Das Ambulant Betreute Wohnen ist eine Leistung aus dem SGB XII (§§ 67- 89) und wird beim Kommunalen Sozialverband Sachsen in Leipzig beantragt. Die Beantragung erfolgt gemeinsam mit der Mitarbeiterin des Wohnprojektes.


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Betreuungsweisung (BTW)

Betreuungsweisung (BTW) – Junge StraftäterInnen zwischen 14 und 21 Jahren werden nach richterlicher Weisung (§10 JGG in Verbindung mit § 30 SGB VIII) sozialpädagogisch betreut. Die Betreuung ist eine Einzelfallhilfe, bei der die einzelnen Jugendlichen und Heranwachsenden über einen Zeitraum von einem halben bis zu einem Jahr bei der Bewältigung von Problemen und schwierigen Lebenssituationen begleitet werden. Das bedeutet für sie eine Chance, zu erkennen und zu erfahren, wie sie ihr Leben (selbst-) verantwortlich, befriedigend, sinnerfüllt und erfolgreich gestalten können. Ziele und neue Wege finden, Fähigkeiten erweitern, eigene Ressourcen nutzen, Dinge anders und neu sehen lernen - das können Schritte hin zu einem Leben sein, in dem das straffällige Verhalten keine Rolle mehr spielt.


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Sozialer Trainingskurs (STK)

Jugendliche und Heranwachsende im Alter zwischen 14 bis 21 Jahren können je nach Art und Schwere des Delikts sowie dem sozialen Hintergrund vom Jugendrichter die Weisung erhalten, an einem Sozialen Trainingskurs (STK) teilzunehmen. Das Angebot des Sozialen Trainingskurses dauert drei bis sechs Monate. Die Teilnehmer absolvieren mehrere Einzelgespräche und Gruppenabende sowie zwei Eventtage oder ein erlebnispädagogisches Wochenende. Zu den Gruppenabenden wird u. a. über Konflikte, die individuelle Straftat, Gewalt, Aggression, die Opfersicht, Alkohol und Drogen, Beruf/Ausbildung und Zukunft gesprochen und zudem praktisch gearbeitet. Die Jugendlichen erhalten die Möglichkeit, eigene Schwächen und Stärken, Wünsche und Gefühle herauszufinden und alternative Freizeitinhalte zu erproben. Das Ziel des Kurses ist, alternative Lebensvorstellungen sowie Handlungsmöglichkeiten für ein straffreies Leben zu entwickeln.


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Boxenstopp

„Boxenstopp“ ist eine geschlechtsbewusste Kurzintervention für junge Frauen und junge Männer der Stadt Chemnitz, die sich im Kontext straffälligen Verhaltens befinden.


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Täter-Opfer-Ausgleich (TOA)

Die Schlichtungsstelle für Täter - Opfer - Ausgleich (TOA) macht Tätern und Geschädigten das Angebot, mit Hilfe eines neutralen Vermittlers die Folgen einer Straftat in einem gemeinsamen Gespräch aufzuarbeiten und den Konflikt selbständig und eigenverantwortlich zu regeln.

Der Zugang zur TOA Schlichtungsstelle ist möglich über Polizei, Staatsanwaltschaft, Jugendrichter und Jugendgerichtshilfe. Betroffene können sich auch selbst an uns wenden. Wir nehmen Kontakt mit den Beteiligten auf. Täter und Opfer werden zu getrennten Vorgesprächen eingeladen. Im Schlichtungsgespräch treffen sich Opfer und Täter, um mit Unterstützung des Vermittlers über den Vorfall zu sprechen und den Konflikt aufzuarbeiten. Wiedergutmachungsleistungen wie Schadensersatz und Schmerzensgeld können ausgehandelt werden.

Sind die Beteiligten mit dem Ergebnis der Konfliktschlichtung einverstanden, wird eine schriftliche Vereinbarung erstellt. Wir kontrollieren die Einhaltung der vereinbarten Leistungen. Ein erfolgreicher TOA kann zur Einstellung des Strafverfahrens führen oder wird im weiteren Verfahren gewürdigt.


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„Schülergericht Chemnitz“ was ist das?

Im Projekt „Schülergericht“ bei dem Arbeiterwohlfahrt KV Chemnitz und Umgebung e.V. gibt es die Möglichkeit, eine Straftat in einem Gespräch zwischen dem Beschuldigten und dem Schülergremium, bestehend aus drei Schülern im Alter zwischen 14 und 20 Jahren konstruktiv zu bearbeiten.


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