„Schülergericht Chemnitz“ was ist das?
Im Projekt „Schülergericht“ bei dem Arbeiterwohlfahrt KV Chemnitz und Umgebung e.V. gibt es die Möglichkeit, eine Straftat in einem Gespräch zwischen dem Beschuldigten und dem Schülergremium, bestehend aus drei Schülern im Alter zwischen 14 und 20 Jahren konstruktiv zu bearbeiten. Im Ergebnis wird durch das Schülergremium dem Beschuldigten eine Reaktion auf sein Fehlverhalten aufgezeigt. Das Schülergremium legt eine der Persönlichkeit des Beschuldigten und der Straftat angemessene Maßnahme fest. Bei aktiver Teilnahme durch den Beschuldigten ist die Einstellung des Strafverfahrens möglich. Während im Amtsgericht ein Richter sein Urteil fällt, schlagen die Schülerrichter eine Reaktion vor. Die Teilnahme an dem Projekt ist für die Beschuldigten freiwillig.
Ablauf Schülergericht:

Teil der Schülerrichter AWO Chemnitz und Vertreter der Staatsanwaltschaft Chemnitz
1. Vorgespräch
Das Vorgespräch mit dem Beschuldigten wird durch einen Projektmitarbeiter und einen Vertreter der Schülerrichter geführt und dient in erster Linie der umfassenden Information des Beschuldigten, um diesem eine Entscheidung für oder gegen die Teilnahme am Schülergericht zu ermöglichen sowie der einer Prüfung, ob der Fall tatsächlich geeignet ist.
2. Gremiumsgespräch
Das Gremiumsgespräch mit dem Beschuldigten wird in den Räumen des AWO-Zentrums Wiesenstraße 10 von drei ausgewählten Schülerrichtern durchgeführt. Während des Gremiumsgesprächs ist ein Projektmitarbeiter im Hintergrund anwesend.
Das Gespräch hat in der Regel folgenden Ablauf:
- Einstieg, Vorstellung der Anwesenden und Regeln des Gesprächs
- Tatschilderung durch den Beschuldigten
- Fragen nach Motiv und Folgen der Tat
- Fragen nach Reaktionen des Umfeldes auf die Tat (z.B. Eltern)
- Vorschlag zur Wiedergutmachung oder Sanktionierung durch den Beschuldigten
- Gremium berät über den Vorschlag, fügt eigene Vorstellungen hinzu und entscheidet sich
3. Vereinbarung
Als Reaktion auf die begangene Straftat ist vieles möglich und denkbar. Wesentlich sind die Einbeziehung der Kompetenzen des beschuldigten sowie nach Möglichkeit ein Bezug zum Delikt.
Die Erfüllung wird durch einen Projektmitarbeiter überwacht. Die Schülerrichter erhalten eine Information über Erfolg oder Miterfolg der Maßnahme.
4. Abschluss
Der Fall wird durch den Abschlussbericht eines Projektmitarbeiters an die Staatsanwaltschaft und Jugendgerichtshilfe beendet.
Ausbildung zum ehrenamtlichen Schülerrichter/ -in

während der Ausbildung
- Eröffnungsveranstaltung
- Die Staatsanwaltschaft Chemnitz,
Einblicke in die Arbeit eines Staatsanwaltes in Jugendstrafsachen - Die Polizei im Jugendstrafverfahren,
Einblicke in die Arbeit eines Jugendsachbearbeiters bei der Polizeidirektion Chemnitz-Erzgebirge - Die Jugendhilfe im Jugendstrafverfahren,
Einblicke in die Arbeit eines Jugendgerichtshelfers beim Amt für Jugend und Familie der Stadt Chemnitz - Das Amtsgericht im Jugendstrafverfahren,
Einblicke in die Arbeit eines Jugendrichters, Besuch einer Gerichtsverhandlung und Reflexion der besuchten Gerichtsverhandlung - Der Soziale Dienst der Justiz,
Einblicke in die Arbeit eines Bewährungshelfers beim Sozialen Dienst der Justiz am Landgericht Chemnitz - Ausbildungsmodul I – III, Gesprächsführung, Kommunikation, Auseinandersetzung mit der eigenen Rolle als Schülerrichter, praktische Vorbereitung auf die Fallübernahme
Wir sind ständig auf der Suche nach neuen Schülerinnen und Schülern, die sich zu einer Ausbildung entschließen.
Wir suchen ab sofort: interessierte Schüler (w./m. ) im Alter von 14-19 Jahren für eine ehrenamtliche Tätigkeit als SCHÜLERRICHTER (w./m.)
Aufgaben und Inhalt der Tätigkeit:
Schüler erörtern in ihrer Funktion als Schülerrichter mit jungen Straftätern im Alter von 14 -20 Jahren gemeinsam deren Verhalten und legen im Anschluss eine angemessene Sanktion fest. Die ehrenamtlichen Schülerrichter sollen den meist gleichaltrigen Beschuldigten helfen, über begangenes Unrecht nachzudenken und zu verstehen, dass man dafür gerade zu stehen hat. Schülerrichter lernen soziale Probleme junger Straftäter und einen wichtigen Bereich des Jugendstrafrechts aus eigener Anschauung kennen. Sie übernehmen Verantwortung für andere junge Menschen und für die Durchsetzung unserer Rechtsordnung. Nicht zuletzt festigen sie durch die Auseinandersetzung mit Straftaten ihre eigene Persönlichkeit.
Wir wünschen uns von euch:
Interesse an ehrenamtlicher Arbeit, Einsatzbereitschaft, Kreativität und Flexibilität, Fähigkeit zur Konfliktbewältigung, Zuverlässigkeit und Verschwiegenheit sowie Freundlichkeit, Sachlichkeit und Sinn für Recht und Gerechtigkeit.
Wir bieten euch:
einzigartige Einblicke in den Bereich des Jugendstrafrechts, ein Aufgabengebiet, das von hoher Verantwortung und Initiative geprägt ist, eine interessante, vielseitige und verantwortungsvolle Aufgabe und eine Ausbildung zum Schülerrichter in Modulform durch beteiligte Instanzen im Jugendstrafverfahren.
Wenn Ihr Interesse habt, dann meldet euch bei uns.
Arbeiterwohlfahrt Chemnitz und Umgebung e.V
Ansprechpartnerinnen: Frau Grit Beyer und Frau Anja Hentschel
Schlichtungsstelle für Täter-Opfer-Ausgleich
Wiesenstraße 10
09111 Chemnitz
Telefon: 0371-6742629
Mail: schuelergericht@awo-chemnitz.de

