Qualitätsprüfungen durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen
Der Medizinische Dienst der Krankenkassen führt in den Pflegeeinrichtungen
(Sozialstationen, Tagespflege und Seniorenpflegeheimen) regelmäßig
stichprobenartige Qualitätsprüfung durch, um die Erfüllung der
gesetzlichen Qualitätsprüfungen gem. § 80 SGB XI zu überprüfen.
Die Ergebnisse der Qualitätsprüfungen werden in einem Prüfbericht
des MDK (Medizinischer Dienst der Krankenkassen) festgehalten und veröffentlicht.
Informieren Sie sich auf den Seiten der Einrichtungen über den entsprechenden
Prüfbericht der Landesverbände der Pflegekassen
- Seniorenpflegeheim „Marie - Juchacz - Haus“
- Seniorenpflegeheim „Willy - Brandt - Haus“
- Tagespflegeeinrichtung
- Sozialstationen

