Dresden – In den aktuellen Verhandlungen zum Doppelhaushalt sind Mittel von 75.000 Euro pro Vollzeitkraft für die Schwangerschaftsberatungsstellen vorgesehen – das entspricht einer Mittelerhöhung von 1.000 Euro gegenüber dem letzten Haushalt. In der Festbetragsfinanzierung sind sowohl Personalkosten wie auch Sachkosten enthalten. Angesichts von Tariferhöhungen, Inflation, rasant steigenden Energiekosten und den dringend notwendigen Investitionen in die Digitalisierung der Einrichtungen ist diese „Erhöhung“ eine Farce.

Die im Haushaltsentwurf zugrunde liegende Personalkostenkalkulation rechnet mit Erfahrungsstufe 3 - das entspricht drei Jahren Berufserfahrung. Dies spiegelt allerdings nicht die Realität in den Beratungsstellen wider, in denen die Mitarbeiter:innen oft über sehr viele Jahre tätig und damit fast durchweg in der höchsten Erfahrungsstufe einzuordnen sind – die Personalkosten demnach weitaus höher anzusetzen wären. Bei der AWO Sachsen ergibt sich allein durch steigende Tarife eine Erhöhung der Personalkosten um 6,7 Prozent pro Jahr – im Haushaltsentwirf wird der Tariferhöhung mit gerade mal 1,1 Prozent für das Jahr 2023 und 1,2 Prozent für das Jahr 2024 Rechnung getragen. Posten wie Digitalisierung und Inklusion werden in der Kalkulation des Doppelhaushalts überhaupt nicht aufgeführt.

„Das ist eine besorgniserregende Entwicklung“ resümiert AWO Landesvorsitzende Margit Weihnert und fährt fort. „Die Arbeit in den Beratungsstellen hat aufgrund von Corona und der aktuellen Kriegssituation noch einmal deutlich an Komplexität dazu gewonnen. Mit Anerkennung und Wertschätzung dieser Leistung hat die Mittelveranschlagung allerdings nichts zu tun. Bei den Schwangerschafts(konflikt)beratungsstellen ist die Kostendeckung für die Träger bereits aktuell nicht gegeben, was aus unserer Sicht das eigentliche Ziel sein sollte. Mit dem jetzigen Haushaltsentwurf steigt der Eigenanteil für die Träger aber noch einmal spürbar an und es ist fraglich, ob alle Beratungsstellen der AWO gehalten werden können.“

Wir fordern, dass der Freistaat Sachsen den steigenden Kosten und der zunehmenden Komplexität der Problemlagen in den Schwangerschafts(konflikt)beratungsstellen gerecht wird und die finanziellen Mittel für die Beratungsstellen spürbar nach oben korrigiert.


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