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16. Dezember 2020 | Forderung der AWO, des Paritätischen, der Caritas und Diakonie
Soziale Einrichtungen in Sachsen können Corona-Testungen nicht leisten
Der Zutritt zu sozialen Einrichtungen soll nach aktuellen Vorgaben nur mit negativem Corona-Test-Ergebnis möglich sein. Wohlfahrtsverbände weisen jedoch darauf hin, dass Einrichtungen diese nur bedingt selber vornehmen können. Sie fordern externe Testkapazitäten zur Unterstützung.
„Dass negative Tests den Infektionsschutz in sozialen Einrichtungen stärken, steht außer Frage. Deshalb begrüßen wir dieses Ansinnen grundsätzlich. Die praktische Umsetzung ist derzeit jedoch nicht leistbar. Neben der erforderlichen Schulung für die korrekte Durchführung der Tests fehlt es schlichtweg an Personal. Bei einer ungeklärten Refinanzierung kommen fehlende Mittel der Einrichtungen für die Testungen als weitere Hürde hinzu“, erläutert Michael Richter, Landesgeschäftsführer des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes Sachsen.
Um Infektionen zu vermeiden, sollen soziale Einrichtungen laut aktueller Schutzverordnung sicherstellen, dass nur noch Menschen mit einem negativen Corona-Test-Ergebnis Zutritt erhalten. Was bisher für Pflegeheime galt, betrifft nun beispielsweise auch Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen und der Jugendhilfe. Die Tests sollen durch das jeweilige Personal vorgenommen werden.
“Seit Wochen sind Pflegeeinrichtungen an ihren Grenzen und versuchen, zusätzlich zum Alltagsgeschäft adäquate Testkonzepte umzusetzen. Selbst dort, wo Personal qualifiziert ist, Schnelltest durchzuführen, gelingt das nur bedingt. Die Fachkräfte werden benötigt, um die pflegerische Versorgung aufrecht zu erhalten. Wir haben oft coronabedingt hohe Krankenstände, die zusätzlich auf die ohnehin knappe Personaldecke wirken. In den anderen sozialen Tätigkeitsfeldern kommt zum personellen Engpass die fehlende Schulung für die Testungen als Problem hinzu. Daher brauchen wir dringend externe Testkapazitäten. Wir denken beispielsweise an regionale Testzentren oder mobile Testteams mit geschultem Personal, das zu bestimmten Zeiten an bestimmten Einrichtungen zur Verfügung steht“, schlägt Michael Richter vor. Dafür könne man Menschen gewinnen und anlernen, die derzeit beispielsweise nicht in ihrem eigentlichen Beruf arbeiten können. Studierende oder auch Personal der Bundeswehr könnten helfend eingreifen.
Die Wohlfahrtsverbände plädieren zudem für eine übergreifende Lösung zur Kostenübernahme von Schnelltests. Die Tests sollten für alle Bürger*innen generell kostenfrei sein. So hätten alle Menschen die Möglichkeit, sich testen zu lassen und bürokratischer Aufwand ließe sich reduzieren. Auch den Einrichtungen müssen die durch die Tests entstehenden Kosten -vor allem Personalkosten - angemessen erstattet werden.
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