Kurzinformation für die Betreuungsberechtigten unserer betreuten Kinder in Kitas und Horten

  • Der Einzug der Elternbeiträge erfolgt aufgrund interner und behördlicher Verwaltungsumstellungen fünf Tage später, zukünftig immer am 20. eines Monats, sofern er auf einen Werktag fällt.
    (Eingezogen wird der Elternbeitrag des jeweiligen Monates sowie die Essengeldabrechnung des Vormonates)
  • Korrekturabrechnungen, aufgrund einer behördlich angeordneten Schließzeit (Notbetreuung), werden im nachgelagerten Abrechnungsmonat der jeweiligen Schließzeit erstellt.
  • Die Märzkorrektur erfolgt aufgrund der bestehenden kurzfristigen Regulierungsvorgaben nach der Elternbeitragsabrechnung April 2021.