
Zum 01.07.2015 wurden die Pfändungsfreigrenzen erhöht. War bislang ein monatliches Nettoeinkommen von 1.049,99 Euro unpfändbar, steht Betroffenen nun ein Freibetrag in Höhe von 1.079,99 Euro monatlich zur Verfügung. Wer Unterhaltsverpflichtungen hat, erhält einen entsprechend höheren Freibetrag.
Die auf einem Pfändungsschutzkonto (P-Konto) geschützten Freibeträge stiegen ebenfalls zum 01.07.2015 von 1.045,04 Euro auf 1.073,88 Euro. Auch hierbei erhöhen sich die Freibeträge für nachweislich erfüllte Unterhaltsverpflichtungen. Hierzu muss der kontoführenden Bank eine entsprechende Bescheinigung vorgelegt werden.
Die AWO Schuldnerberatung ist eine geeignete Stelle, die solche Bescheinigungen zur Erhöhung des Freibetrages für das P-Konto ausstellen darf. Gern beraten wir Sie hierzu vertraulich und kostenfrei. Vereinbaren Sie einen Termin unter 0371/27326940.
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