Aktionswoche Schuldnerberatung 15.06. bis 19.06.2015

Arm und überschuldet – trotz Arbeit

Das diesjährige Motto der Aktionswoche Schuldnerberatung möchten auch wir unterstützen. In den letzten Jahren haben wir bei unserer Arbeit in der Schuldnerberatung einen Trend zu überschuldeten ArbeitnehmerInnen wahrnehmen können.

Waren bis 2011 die EmpfängerInnen des Arbeitslosengelds 2 als Haupteinnahmequelle mit über 50 % die stärkste Gruppe unseres Klientels, so ist diese Gruppe bis jetzt geschrumpft. Gewachsen ist hingegen die Gruppe der Menschen, die ihren Lebensunterhalt hauptsächlich von Arbeitseinkommen bestreiten, aber trotzdem ihren Zahlungsverpflichtungen nicht ohne weiteres nachkommen können. Wichtig ist bei dieser Unterscheidung, dass ein hoher Prozentsatz dieser Menschen sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist, aber sich und seine Familie trotzdem nicht unterhalten kann, kurz gesagt: die Menschen gehen arbeiten (und zwar nicht nur geringfügig) und müssen trotzdem Sozialleistungen beantragen.

Der Mindestlohn, der in weiten Teilen der Beschäftigungsverhältnisse gesetzlich eingeführt wurde, liegt bei momentan (max.) 8,50 € pro Stunde. Ein Vollzeitarbeitsverhältnis umfasst in den meisten Fällen 40 Arbeitsstunden pro Woche. Dafür würde sich also ein Monatsbruttoeinkommen von ca. 1430 € ergeben. Netto bedeutet dies für eine alleinstehende Person ca. 1053,- €, für ein alleinerziehendes Elternteil mit 2 Kindern ca. 1449,- € inklusive Kindergeld.

Das diese Situation für die betroffenen Personen schwierig ist, lässt sich leicht nachvollziehen. Das Geld ist knapp, aber auch die Zeit, denn es wird Vollzeit gearbeitet. Das Verhältnis zu den Stellen, bei denen dann evtl. zusätzliche Sozialleistungen beantragt werden müssen, ist dabei nicht immer von Respekt und kooperativem Miteinander geprägt. Bei schwankendem Einkommen und damit einhergehenden evtl. monatlichen Neuberechnungen beantragen einige Menschen die ihn zustehenden Leistungen von vornherein nicht. Zukunftspläne sind in prekären Arbeitsverhältnissen sowieso obsolet, denn meist kommt zu der geringen Bezahlung auch noch eine Befristung des selbigen.

Aber diese Situation ist auch im Kontext der Schuldnerberatung eine besondere. Denn hier kommt der Existenzsicherung eine wesentliche Rolle zu. Und sollte die von der öffentlichen Hand zur Verfügung gestellte Beratungszeit ausreichen, um mehr als nur Existenzsicherung zu betreiben, wird die Vereinbarung von Ratenzahlungen oder Vergleichen nur schwer möglich sein, denn von einem Einkommen, welches kaum über der Pfändungsfreigrenze liegt (wenn nicht sogar darunter), kann meist kein Geld für die Schuldentilgung eingesetzt werden.

Und doch: Auch wenn wir die Beschäftigungsverhältnisse nicht verbessern können, so können wir die Menschen doch in mancherlei Hinsicht unterstützen und mit ihnen Wege zur Entschuldung finden. Geben Sie den Wunsch nach einem schuldenfreien Leben nicht auf, sondern melden Sie sich bei uns unter der Telefonnummer 0371 – 27 32 69 40. Unsere Beratung ist für Chemnitzer EinwohnerInnen kostenfrei und wird von der Stadt Chemnitz übernommen.