Ambulant Betreutes Wohnen für Haftentlassene (ABW)

Ambulant Betreutes Wohnen
für Haftentlassene
Dresdner Straße 38b
09130 Chemnitz
Tel 0371 67426-28 | Fax 0371 67426-25
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Ambulant Betreutes Wohnen nach §§ 67-69 SGB XII
Das Ambulant Betreute Wohnen ist ein Angebot der freien Straffälligenhilfe in Chemnitz und richtet sich vorwiegend an haftentlassene Menschen zwischen 18 und 65 Jahren, welche aus der Justizvollzugsanstalt ohne eigenen Wohnraum entlassen werden oder in ihrer neuen Wohnung noch nicht selbstständig wohnen können und bei denen zusätzlich besondere Lebensumstände und vielfältigste Problemlagen einen Neustart ins straffreie Leben erschweren.
Die Betreuung findet in Einzelfallhilfe über einen Zeitraum von ca. 12 bis 18 Monaten statt, in denen die aus der Haft entlassene Person individuell unterstützt und begleitet wird. Ziel ist eine selbstständige Lebensführung im eigenen Wohnraum zu ermöglichen, sowie die vorhandenen sozialen Schwierigkeiten zu mindern oder zu beseitigen.
Finanziert wird das Ambulant Betreute Wohnen nach §§ 67-69 SGB XII liegt vom Sozialamt Chemnitz.
Ambulant Betreutes Wohnen nach § 113 SGB IX
Das Ambulant Betreute Wohnen unterstützt hier haftentlassene Menschen, welche gleichzeitig eine drohende oder bereits vorhandene seelische Behinderung oder chronische psychische Erkrankung haben. Die sozialpädagogische Betreuung findet in der Regel in der eigenen Wohnung des Betreuten oder in der jeweiligen Unterkunft, in der sich der Betreute aufhält, statt.
Voraussetzung für die Aufnahme in dieses Ambulant Betreute Wohnen ist ein Gespräch zum Erstellen eines Gutachtens im Gesundheitsamt Chemnitz. Die Betreuung findet auch hier in Form von Einzelfallhilfe, über einen Zeitraum von 12 -24 Monaten statt. Zentrales Anliegen der Betreuung ist es, gemeinsam mit den Klienten individuelle Möglichkeiten und Fähigkeiten zu erarbeiten und zu trainieren, die ein Leben im eigenen Wohnraum und in der Gemeinschaft ermöglichen.
Finanziert wird das Ambulant Betreute Wohnen nach § 113 SGB IX vom Kommunalen Sozialverband Sachsen. Werden Einkommens- und Vermögensgrenzen überschritten, müssen die Kosten ganz oder teilweise von Familienangehörigen oder selbst aufgebracht werden.
Schwerpunkte der Betreuung in beiden Formen des Ambulant Betreuten Wohnens sind:
In beiden Formen des Ambulant Betreuten Wohnens findet sozialpädagogische Betreuung immer in Absprache mit dem Hilfesuchenden, in Form von Beratungsgesprächen im Büro der Sozialarbeiterin, bei vereinbarten Hausbesuchen sowie bei Begleitungen zu Ämtern und an allen Stellen und Orten, an welchen Problemlösung notwendig sind, statt. Während der Betreuungszeit bietet sich den Menschen die Chance, sich mit ihrem vorangegangenen Lebensabschnitt auseinanderzusetzen und diesen Schritt für Schritt aufzuarbeiten und gleichzeitig ein akzeptiertes Bewältigungsverhalten für die Zukunft zu erreichen.
Mögliche Themen:
- Klärung der finanziellen Situation, Hilfe bei der Beantragung aller finanzieller Mittel, Regulierung von Schulden
- Begleitung zu Ämtern, Beratungsdiensten, Gericht etc.
- Hilfe bei Suche, Anmietung und Erhalt von eigenem Wohnraum
- Unterstützung bei der sinnvollen Gestaltung und Strukturierung des Alltages
- Training lebenspraktischer Fähigkeiten
- Anleitung bei der Haushaltsführung (Umgang mit Geld, Einkauf, Ernährung etc.)
- Stabilisierung der persönlichen Lebenssituation
- Begleitung
- Unterstützung bei der Suche nach Arbeitsangeboten und beim Anfertigen von Bewerbungsunterlagen
- Förderung von gesundheitsbewusstem Verhalten
- Motivation zur Auseinandersetzung mit der vorliegenden Erkrankung
- Unterstützung bei der Entwicklung von Lebensperspektiven, Auseinandersetzung mit eigenen Verhalten und Handlungsstrategien, Erarbeiten von Lösungsansätzen
- Stärkung des Selbstvertrauens und des Selbsthilfepotentials
- Suche nach geeigneten weiterführenden Hilfe
Der Wohnraum
In besonderen Fällen bieten wir eine Wohnung in einem Mietshaus in der Stadt Chemnitz an. Sie ist komplett möbliert und mit allen notwendigen technischen Geräten (Fernseher, Kühlschrank, Waschmaschine) ausgestattet. Der Wohnplatz kann bei freien Kapazitäten direkt nach der Haftentlassung zur Verfügung gestellt werden. Er kann für eine befristete Zeit oder bis zur Anmietung einer eigenen Wohnung genutzt werden, immer im Rahmen der befristeten sozialpädagogischen Betreuung des Ambulant Betreuten Wohnens oder der Beratung durch die Beratungsstelle für Inhaftierte, Haftentlassene und deren Angehörige.
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