Sozialpädagogische Familienhilfe und flexible Hilfen
Sozialpädagogische Familienhilfe (SPFH)
Fürstenstraße 53a
09130 Chemnitz
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Tel 0371 /33669600
Fax 0371 /33669559
Funk 0163 /4158121
Ansprechpartnerinnen:
Jana Wittig (Leitung)
BA Sozialpädagogin/ Sozialarbeiterin
Liane Grießig
staatlich anerkannte Erzieherin und systemische Familientherapeutin SG,
Katja Weber
staatlich anerkannte Sozialpädagogin
Mandy Treuheit
B.A. Pädagogik
Manuela Walther
staatlich anerkannte Sozialpädagogin/ Sozialarbeiterin
Was bieten wir an:
- Hilfe zur Erziehung nach dem SGB VIII
- Hilfe zur Selbsthilfe in den verschiedenen Bereichen des Alltags
- Ambulante Hilfe für die gesamte Familie
- Wer entscheidet über den Einsatz der SPFH, der flexiblen Hilfen und der Erziehungsbeistandschaft?
- Beteiligt an der Entscheidung über den Einsatz sind Sie als Familie, das Amt für Jugend und Familie und unsere Einrichtung.
- Den Antrag können Sie oder wir gemeinsam beim Amt für Jugend und Familie der Stadt Chemnitz stellen.
§ 31 SGB VIII/ Sozialpädagogische Familienhilfe
Das Angebot richtet sich an Familien, junge Erwachsene und junge Menschen. Das Angebot wird auf die Bedürfnisse und die gegebenen Möglichkeiten der jeweiligen Familien zugeschnitten. Durch die Gehstruktur der SPFH (aufsuchender Ansatz) wird ein Prozess des Motivations- und Vertrauensaufbaus auch bei niedrigem Hoffnungspotential begünstigt. Die Familie hat durch das Angebot der SPFH die Möglichkeit eigenes Verhalten zu reflektieren, Struktur und Halt durch eine Familienhelferin zu erfahren, sich neue Handlungsspielräume im Alltag zu erobern und alternative Handlungen zum bisherigen Verhalten einzuüben.
§ 30 SGB VIII/ Erziehungsbeistandschaft
Stellt eine ambulante sozialpädagogische Begleitung, Anleitung und Unterstützung von jungen Menschen bei der Bewältigung von Entwicklungsaufgaben und Förderung von Verselbständigung dar. Unser Hilfeangebot ist kind- und familienorientiert. Ziel ist es die Eltern und jungen Menschen so zu unterstützen, das im Kontext Familie wieder tragfähige Beziehungen entwickelt werden. Schulische/ berufliche Förderung und Förderung der Außenkontakte , sowie der Freizeitgestaltung.
§ 27.2 SGB VIII/ Flexible Hilfen
Wir verstehen unter flexibler Hilfe ein sozialpädagogisches Unterstützungsangebot, das auf die unterschiedlichen Bedarfe und kreativen Lebensentwürfe der Familiensysteme abzielt. Eine individuell zugeschnittene Hilfe, die mit den wandelnden Lebensformen der Adressaten im Kontext ihrer Umwelt situationsangemessen arbeiten kann. Das Angebot orientiert sich an der Situation des jeweiligen Einzelfalls und bleibt in ihrer Grundkonzeption offen für die konkrete Ausgestaltung. Das flexible Hilfeangebot ist besonders dazu geeignet, junge Menschen und Familien mit Multiproblemlagen so zu unterstützen, dass es ihnen besser als bisher möglich ist, individuelle Ressourcen zu nutzen und eigenverantwortlich zu handeln.
§ 41 i.V.m. § 30 SGB VIII/ Hilfe für junge Volljährige
Die Hilfe dient der weiteren Entwicklung der Persönlichkeit und der weiteren eigenverantwortlichen Lebensführung. Der junge Volljährige soll "verselbständigt" werden und eine "eigenverantwortliches Leben" führen können. Das primäre Ziel ist es, dem Hilfesuchenden den Lebensunterhalt einschließlich seines gesundheitlichen und psychischen Wohlergehens zu sichern. Der Übergang in die Selbständigkeit soll mit der Hilfe erleichtert werden.
Veranstaltungen für Familien, Kinder und junge Erwachsene in unserer Betreuung:
- einmal wöchentlich findet die Eltern-Kind-Gruppe mit ihren vielfältigen Angeboten statt (z.B. gemeinsames Kochen, Kreativangebote),
- freizeitpädagogische Aktivitäten,
- feiern von festlichen Höhepunkten.
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