Unser Leistungsangebot
Im Rahmen der monatlichen Betreuungspauschale wird dem Mieter ein umfangreicher Grundservice zur Verfügung gestellt. Dieser beinhaltet:
- Leistungen der Sozialbetreuerin
- Notrufversorgung
- Handwerkerdienste
- Nutzung der Gemeinschafts- und Aufenthaltsräume
- pflegerische Hilfen in akuten Situationen und Notfällen
Leistungen der Sozialbetreuerin:
- Allgemeine Beratung und Sozialberatung zu feststehenden Sprechzeiten und nach Vereinbarung auf Wunsch erfolgt regelmäßiger Kontakt, um den Versorgungs- und Betreuungsbedarf zu klären.
- Information über Grund- und Wahlleistung
- Unterstützung bei der Vermittlung und Koordination von Wahlleistungen, z.B. der hauswirtschaftlichen und pflegerischen Versorgung, Essen auf Rädern
- kleine persönliche Dinge und soziale Hilfestellungen für die Bewohner, sofern diese gelegentlich und nicht regelmäßig erbracht werden müssen
- Hilfestellungen bei Kontakten mit Behörden und Ämtern
- Unterstützung und Planung und Organisation von Freizeitaktivitäten
- Hilfe und Unterstützung bei der Durchführung von Familienfeierlichkeiten
- Organisation von Veranstaltungen, Ausflügen und Festen
Hausnotruf- und Servicetelefon:
- jede Wohnung innerhalb der Seniorenwohnanlage der AWO verfügt über einen entsprechenden Anschluss und einen Notrufapparat zur Gewährleistung der Sicherheit
- Aufschaltung auf eine ständig besetzte Notrufzentrale (24 h täglich )
- Vermittlung eines Pflegedienstes, wenn eine medizinische oder pflegerische Versorgung erforderlich ist
- Schlüsselaufbewahrung für eine Notsituation
- 12 Notrufeinsätze pro Kalenderjahr in einer akuten Notsituation (z.B. auch Türöffnung)
Erstversorgung bei einer vorübergehenden Erkrankung/nach Krankenhausaufenthalt
- Organisation von Hilfemaßnahmen
- Besorgungen von Medikamenten
- Besorgung von Waren des täglichen Bedarfs
Handwerkerdienste
- Durchführung von kleinen technischen Hilfeleistungen in den Wohnungen (ohne Materialeinsatz)
- Hilfe bei kleinen Transportarbeiten im Haus (außer Umzug)
Nutzung der Gemeinschaftsräume und Aufenthaltsbereiche
- es werden den Bewohnern Gemeinschaftsräume und Aufenthaltsbereiche zur Nutzung bereit gestellt
- diese Räume werden auch für private Feiern nach Absprache mit der Sozialbetreuerin und gegen eine gesonderte Nutzungsgebühr zur Verfügung gestellt
Werden Leistungen erforderlich, die über den Umfang der Grundleistungen nach § 3 des Servicevertrages hinausgehen, können diese bei jedem Leistungsanbieter durch die Bewohnerin/ den Bewohner frei gewählt werden. Über mögliche Leistungsanbieter berät die Sozialbetreuerin. Auf Wunsch werden diese Leistungen auch vom Pflegedienst der AWO erbracht. Diese Leistungen können z. B. sein:
- hauswirtschaftliche Dienste,
- Grundpflegerische Leistungen,
- Behandlungspflegerische Leistungen,
- Sonstige Leistungen; z.B. Besuchsdienste, Tagespflege, Kurzzeitpflege
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