Unsere Leistungen im Überblick
Häusliche Pflege nach ärztlicher Verordnung
Diese Leistungen werden vom Arzt verordnet, wenn sie zur Sicherung der ärztlichen Behandlung erforderlich sind,
Zu diesen Leistungen gehören unter anderem:
- Medikamentengabe
- Medizin richten
- Blutzuckerkontrolle
- Injektionen
- An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen
- Kompressionsverbände
- Wundverbände
Häusliche Pflege nach Pflegeversicherungsgesetz
Hier wählen Sie aus dem aktualisierten Leistungskatalog die für Sie erforderliche Hilfe aus. Das kann die tägliche Körperpflege, das Einkaufen oder die Hilfe im Haushalt sein.
Voraussetzung für Leistungen der Pflegeversicherung ist ein anerkannter Pflegegrad durch ihre Pflegekasse.
Wir helfen ihnen gern bei der Antragstellung
Häusliche Pflege, Betreuung und Haushalthilfe nach Privatvertrag
Sie wählen aus unserem umfangreichen Leistungskatalog und kaufen Zeit für bestimmte Verrichtungen bei Ihnen zu Hause (z.B. 40 Minuten für ein Vollbad, oder 20 Minuten Wäsche aufhängen). Abgerechnet werden diese Leistungen im 20 Minuten Takt, aber Sie entscheiden wie lange die Hilfe gebraucht wird.
Zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen
Alle Betreuten, die einen anerkannten Pflegegrad haben, können zusätzlich Betreuungs- und Entlastungsleistungen in Anspruch nehmen. Das kann zum Beispiel für hauswirtschaftliche Versorgung, den Besuch einer Betreuungsgruppe oder Alltagsbegleitung sein. Wichtig ist, dass es sich um Angebote handelt, welche auf die Entlastung der pflegenden Angehörigen ausgerichtet sind.
Betreuungs- und Entlastungsleistungen im Haushalt und oder in Betreuungsgruppen
Alle Betreuten mit einem anerkannten Pflegegrad haben Anspruch auf einen Betreuungsbetrag. Dieser kann für zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen in Anspruch genommen werden so z.B. für
- Gedächtnisförderung,
- Training bei häuslichen Tätigkeiten,
- Förderung sozialer Kontakte
- Beaufsichtigung bei Abwesenheit der Pflegeperson
Wir bieten eine Betreuung ganz individuell zu Hause oder in kleinen Gruppen in unseren Einrichtungen an.
Verhinderungspflege
Diese Leistung ermöglicht den pflegenden Angehörigen, auch mal eine Auszeit für sich zu nehmen. Ob es eine Urlaubsfahrt ist oder einfach nur mit Freunden einen Ausflug machen, oder selbst den Arzt aufzusuchen. Sprechen Sie uns an, wir beraten Sie gern über die Möglichkeiten der Verhinderungspflege.
Beratungsbesuche bei Erhalt von Pflegegeld
Bei Pflegegeldleistung durch die Pflegekasse ist es erforderlich, regelmäßige Beratungsbesuche zu Hause von einem Pflegedienst durchführen zu lassen.
- Pflegegrad 1 kann halbjährliche Beratung in Anspruch nehmen
- Pflegegrad 2 u. 3 muss halbjährlich Beratung in Anspruch nehmen
- Pflegegrad 4 u. 5 muss vierteljährlich Beratung in
Dieser Beratungsbesuch soll Ihnen helfen, offene Fragen zur Pflege zu stellen und Hinweise zu erhalten, wie die Bedingungen zur Pflege und die Pflege verbessert werden können.
weiterhin vermitteln wir:
- Tagespflege
- Pflegekurse
- Hausnotruf
- Essen auf Rädern
- Kontakte zu Sanitätshäusern
Zur Vereinbarung gewünschter Leistungen, aber auch bei offenen Fragen, wenden Sie sich gern an die Sozialstation in Ihrer Nähe.
Rufen Sie an, wir helfen Ihnen gern weiter!
Alle Rechte vorbehalten · Impressum · Datenschutzerklärung · AWO KV Chemnitz und Umgebung e.V / AWO Soziale Dienste Chemnitz und Umgebung gGmbH © 2019