Pressemitteilung

Bundesweite Aktionswoche Schuldnerberatung

Vom 15. bis 19.06.2026 findet die bundesweite Aktionswoche Schuldnerberatung statt. Sie steht in diesem Jahr unter dem Motto: „Wie komme ich an mein Geld? – Wenn das P-Konto zum Problemkonto wird“.
Nach Angaben der Arbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung der Verbände (AG SBV) kommt es monatlich zu rund 300.000 bis 350.000 Kontopfändungen. „Viele Betroffene sind auf das P-Konto angewiesen, um ihr Existenzminimum zu sichern.“ so Karla Darlatt, Leiterin der Landesfachstelle Verbraucherinsolvenzberatung in Sachsen. „Trotz eindeutig geregelter gesetzlicher Vorgaben erleben viele verschuldete Menschen weiterhin große Schwierigkeiten mit ihren Pfändungsschutzkonten (P‑Konten). Kontoumwandlungen erfolgen verspätet, gesetzliche Freibeträge werden nicht rechtzeitig berücksichtigt, Guthaben bleiben blockiert. Das muss sich ändern.“ Karla Darlatt stellt sich damit hinter die Forderungen der AG SBV, die jedes Jahr die Aktionswoche initiiert.

„Wie komme ich an mein Geld?“ fragen Ratsuchende regelmäßig in der Schuldnerberatung. Denn: Bei einer Kontopfändung frieren die Banken das Guthaben auf dem Girokonto zunächst ein. Betroffene müssen dann aktiv die Umwandlung in ein P-Konto beantragen. „Ohne schnelle und korrekte Unterstützung durch Kreditinstitute, Schuldnerberatungsstellen oder Behörden steht zeitweise kein Geld für Miete, Energie, Lebensmittel oder Medikamente zur Verfügung.“, so Karla Darlatt. Das P-Konto soll ermöglichen, einen gesetzlich festgelegten monatlichen Grundfreibetrag automatisch vor Pfändungen zu schützen. Für Personen mit Unterhaltspflichten oder besonderen Lebensumständen kann zudem ein erhöhter Freibetrag beantragt bzw. durch eine anerkannte Schuldnerberatungsstelle bescheinigt werden.

Die AG SBV kritisiert rechtliche Unklarheiten, etwa beim Pfändungsschutz bestimmter Sozialleistungen wie Wohngeld oder Unterhaltsvorschuss. Diese führen häufig zu Zuständigkeitsstreitigkeiten, Verzögerungen und zusätzlicher Belastung für Betroffene. Nötig sind deshalb klare Standards für Banken, barrierearm erreichbare Ansprechstellen, geschultes Personal sowie konsequente Sanktionen bei Rechtsverstößen.
Der Gesetzgeber hat mit der Einführung des sogenannten Basiskontos die Möglichkeit der Kontoeröffnung für alle geschaffen, die noch über kein Konto verfügen. Doch ähnlich wie beim Pfändungsschutzkonto gibt es auch hier häufig Probleme bei der Umsetzung der gesetzlichen Regelungen. Weil ein Girokonto elementarer Teil der Existenzsicherung ist, fordert die AG SBV, Hürden zum Zugang zum Basiskonto abzubauen.

Die Landesfachstelle schließt sich den Forderungen der AG SBV an:

  • Staatlichen Schutz des P-Kontos als soziales Sicherungsinstrument endlich wirksam gewährleisten,
  • Zugang zum Basiskonto sichern – Hürden abbauen,
  • Schuldnerberatung bedarfsgerecht ausbauen und Finanzierung sichern,
  • Gesetzlicher Rechtsanspruch auf Schuldnerberatung.
Gut zu wissen: Die Landesfachstelle arbeitet im Auftrag des Sächsischen Sozialministeriums. Sie unterstützt die anerkannten sächsischen Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatungsstellen in ihrer täglichen Arbeit. Träger der Landesfachstelle ist die AWO Soziale Dienste Chemnitz und Umgebung gGmbH.

 


Weitere Informationen:

  • Karla Darlatt (Landesfachstelle Verbraucherinsolvenzberatung im Freistaat Sachsen)
  • Telefon: 0371 67426 55
  • E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.