Beratungsstelle für Familien
Wir helfen Familien, wenn es Probleme oder schwierige Situationen gibt.
Unsere Beratung ist leicht zu erreichen und soll im Alltag helfen.
Wir unterstützen Sie, wenn:
- Sie Streit in der Familie haben.
- Sie Hilfe in einer schwierigen Lebens-Situation brauchen.
- Ihr Kind sich gut entwickeln soll
- Sie Erziehungs-Probleme, Sorgen oder Konflikte vermeiden oder lösen wollen.
- Sie bei Trennung oder Scheidung Unterstützung brauchen.
- Sie Fragen zum Sorge-Recht oder Umgangs-Recht haben.
Unsere Beratungen sind kostenlos.
Das bedeutet,
Sie müssen dafür nichts bezahlen.
Unsere Beratungen sind vertraulich.
Das bedeutet,
Was Sie uns sagen, bleibt geheim.
Wir sagen es niemandem weiter.
Unsere Ziele
Wir möchten, dass Eltern gut mit ihren Kindern umgehen können.
Wir möchten Kinder und Jugendliche schützen und fördern.
Dafür beraten wir Familien.
Wir stärken Familien dabei, selbst Lösungen zu finden.
Gesetze, nach denen wir arbeiten
Unsere Beratung gehört zur „Jugend-Hilfe“.
Die Rechts-Grundlage dafür ist das Sozial-Gesetzbuch VIII (SGB VIII).
Wichtige Regeln sind:
- § 16: Hilfe für Eltern in Erziehungs-Fragen.
- § 17: Beratung bei Partnerschaft, Trennung und Scheidung.
- § 18: Unterstützung bei Sorge-Recht und Umgangs-Recht.
- § 8 Abs. 3: Kinder und Jugendliche dürfen sich auch ohne Wissen ihrer Eltern beraten lassen, wenn das wichtig ist.
- § 8a in Verbindung mit § 4 KKG: Schutz des Kindes, wenn eine Gefahr für das Kind besteht (Kindeswohl-Gefährdung).
Wer zu uns kommen kann
Unsere Tür steht offen für:
- Kinder und Jugendliche
- junge Erwachsene
- Eltern und Personen, die ein Baby bekommen
- Pflege-, Adoptiv- und Stief-Familien
Mögliche Themen in der Beratung
- Fragen zur Entwicklung eines Kindes
- Unterstützung bei Trennung und Scheidung
- Hilfe beim Umgang mit dem anderen Elternteil (z. B. begleitete Treffen)
- Hilfe bei Problemen im Familien-Alltag
- Beratung, Begleitung und Schutz, wenn Kinder gefährdet sind
- Wir beraten einzelne Personen, Paare oder ganze Familien – je nach Situation.
Umgangs-Begleitung
In unserer Beratungs-Stelle sind auch begleitete Umgänge möglich.
Das bedeutet: Wenn Eltern getrennt leben und sich nicht sicher fühlen,
können Treffen zwischen Kind und Mama oder Papa mit Begleitung stattfinden.
Das Jugendamt beauftragt diese Begleitung.
Unsere Aufgaben dabei:
- Das Kind sicher von einem Eltern-Teil zum anderen bringen.
- Das Treffen begleiten.
- Aufpassen, dass sich das Kind wohl-fühlt.
- Manchmal müssen wir einen Bericht für das Jugendamt schreiben (z.B. für das Familien-Gericht).
Kontakt:
Beratungsstelle für Familien
Augustusburger Straße 23
09111 Chemnitz
mail.
mail.
fon. 0371 240913-55
Sie können sich für einen Termin anmelden:
Montag: 13:00 Uhr - 16:00 Uhr
Dienstag: 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Donnerstag: 13:00 Uhr - 18:00 Uhr
persönlich, per Telefon oder E-Mail
Beratungs-Termine können auch im AWO Kinder- und Jugendhaus UK (Straße Usti nad Labem 40) durchgeführt werden.