Jugendhilfe-Strafverfahren
Sozialer Trainings-Kurs (STK)
Sozialer Trainings-Kurs ist ein langes Wort.
Deswegen sagen wir kurz: STK.
Der STK ist eine Gruppe für männliche Jugendliche und junge Männer.
Sie sind zwischen 14 und 21 Jahren alt.
Sie sind mit dem Gesetz in Konflikt geraten.
Das Ziel ist:
- zu lernen, ohne Straf-Taten zu leben und
- das eigene Verhalten zu verändern.
Bis zum 26. Lebensjahr kann man auch freiwillig am Kurs teilnehmen.
Wie wird gearbeitet?
Der Kurs ist ein Hilfs-Angebot.
Wir arbeiten:
- lösungs-orientiert,
- respekt-voll
- und ehrlich.
Vertrauen und gegen-seitig Rücksicht nehmen sind sehr wichtig.
Nicht teilnehmen können:
- Personen mit sehr geringen Deutsch-Kenntnissen,
- Personen mit schweren psychischen Erkrankungen.
Ziele des Kurses:
- Ein Leben ohne Straf-Taten führen.
- Über eigene Probleme und Erlebnisse sprechen.
- Soziale Fähigkeiten trainieren – z. B. Team-Arbeit, Verantwortung, Konflikt-Lösung.
- Neue Freizeit-Möglichkeiten kennen-lernen.
- Persönliche Unterstützung und Begleitung erhalten.
Die Teilnahme wird durch die Jugend-Gerichtshilfe vermittelt.
Der Einstieg ist immer möglich:
- freiwillig,
- vor der Gerichts-Verhandlung oder
- als richterliche Anordnung.
Themen im Kurs:
- Team-Arbeit
- Kommunikation, Grenzen und Provokation (Provokation bedeutet: jemand anderen herausfordern)
- die eigene Stra-Ttat
- Konflikte, Selbst-Behauptung, Umgang mit Wut
- Freundschaft, Liebe, Sexualität und Vater-Sein
- Alltag, soziales Umfeld und Zukunft
- Sucht, Aggression (Aggression bedeutet: andere angreifen, einen Streit anfangen)
Manchmal verpasst man einen Termin.
Die verpassten Themen können nach-geholt werden.
Am Ende des Kurses wird ein Bericht an das Gericht und die Jugend-Gerichtshilfe geschrieben.
Beim Thema „Kommunikation und Provokation“ arbeitet der STK mit street defense concept Chemnitz zusammen.
Kurs-Varianten:
1. Soziale Trainings-Kurs (Standard)
- Für mittlere bis schwere Straf-Taten.
- Treffen: 1 x pro Woche, Zeiten nach Absprache.
Ablauf:
- Einzel-Gespräch zur Ziel-Klärung.
- Team-Block (Pflicht).
- Pflicht-Block (nach Empfehlung der Jugend-Gerichtshilfe).
- Wahl-Block (vom Teilnehmer selbst gewählt).
- Straf-Taten-Block.
- Ein erlebnis-pädagogischer Tag (z. B. Wandern, Kanu, Sport, Geo-Caching).
- Abschluss-Gespräch.
Dauer: mindestens 4 Blöcke = 8 Treffen à 2 Stunden.
Gesamtdauer: maximal 6 Monate.
2. Sozialer Trainings-Kurs kompakt
- Für leichte bis mittlere Straf-Taten.
- Treffen: 1 x pro Woche, Zeiten nach Absprache.
Ablauf:
- Einzel-Gespräch zur Ziel-Klärung.
- Team-Block.
- Pflicht-Block (nach Empfehlung).
- Wahl-Block (nach Interesse).
- Freiwilliges Abschluss-Event.
- Abschluss-Gespräch.
Dauer: 3 Blöcke = 6 Treffen à 2 Stunden.
Gesamtdauer: maximal 3 Monate.
Auch hier sind Einzel-Gespräche oder Begleitung möglich.
Zusammengefasst
Der STK hilft Jugendlichen:
- Verantwortung für ihr Leben zu über-nehmen,
- Konflikte besser zu lösen (z.B. Streit),
- eigene Ziele zu finden.
Kontakt:
Sozialer Trainingskurs
Dresdner Straße 38a
09130 Chemnitz
mail.
fon. 0371 67426 30 und 34
mobil. 0163 4158134
Öffnungszeiten
In der Regel erreichen Sie uns täglich von 10 Uhr bis 17 Uhr (außer an Feier-Tagen und Wochen-Enden).
Mädchen in Aktion (MiA)
Mädchen in Aktion ist ein Sozialer Trainings-Kurs für Mädchen und junge Frauen.
Sie sind zwischen 14 und 21 Jahren alt.
Mädchen in Aktion heißt kurz: MiA.
Der Kurs richtet sich an Mädchen, die in einer schwierigen oder belastenden Lebens-Situation sind.
Das kann sein:
- Probleme, im Leben zurecht-zukommen,
- Konflikte und Streit mit anderen oder mit sich selbst,
- aggressives oder selbst-verletzendes Verhalten (aggressiv bedeutet: angreifend),
- wenig Selbst-Bewusstsein oder fehlende soziale Fähigkeiten.
MiA gibt den Mädchen und jungen Frauen Schutz-Räume und Zeit:
- um über ihr Leben zu sprechen,
- Lösungen zu finden und
- neue Stärke zu entwickeln.
Alles, was besprochen wird, bleibt geheim –
es gilt Daten-Schutz und Schweige-Pflicht.
Angebote bei MiA
1. Kurz-Intervention
- 3 bis 6 Gesprächs-Termine
- Dauer: maximal 12 Wochen
- Treffen mindestens aller zwei Wochen
- Ziel: Probleme früh erkennen und stoppen, bevor sie größer werden.
Es geht um:
- den Aufbau von Selbst-Vertrauen,
- bessere Kommunikation,
- Stärkung der Persönlichkeit,
- Entwicklung neuer Ziele und Perspektiven.
2. Sozialer Trainingskurs
Es gibt Einzel-Beratung und Gruppen-Angebote.
Ziel:
- das eigene Verhalten besser zu verstehen und
- neue Wege zu finden.
Ablauf:
- Einstiegs-Phase mit persönlicher Vereinbarung.
- Gruppen-Phase: wir machen/ unternehmen gemeinsam etwas.
- Abschluss-Gespräch.
Dauer: 6 bis 12 Monate.
3. Sozialer Trainingskurs Mama MiA
Für junge Mütter mit Babys oder schwangere junge Frauen.
Die Mütter können ihre Babys mit-bringen.
Ziel: die Beziehung zwischen Mutter und Kind stärken.
Auch hier gibt es:
- eine Einstiegs-Phase,
- eine Gruppen-Phase mit Erlebnis-Tagen,
- ein Abschluss-Gespräch.
Dauer: 6 bis 12 Monate.
Wie du zu MiA kommen kannst
Es gibt verschiedene Wege:
- Nach einer Gerichts-Entscheidung oder Bewährungs-Auflage.
- Freiwillig, vor einem möglichen Gerichts-Verfahren über die Jugend-Hilfe.
- Freiwillig, wenn du Unterstützung brauchst – über den Allgemeinen Sozial-Dienst oder eine andere Fach-Kraft.
MiA bietet einen sicheren Raum:
- um Neues über sich zu lernen,
- Probleme anzugehen und
- das eigene Leben Schritt für Schritt zu stärken.
Kontakt:
Sozialer Trainingskurs Mädchen in Aktion
Dresdner Straße 38b
09130 Chemnitz
mail.
fon. 0371 67426 42 und 44
Öffnungszeiten
Mo bis Do 9.00 bis 16.00 Uhr
Freitag Termine nach Vereinbarung
Termine nach 16.00 Uhr nach Vereinbarung möglich
Betreuungsweisung (BTW)
Betreuungsweisung ist ein Angebot für Jugendliche zwischen 14 und 21 Jahren.
Es heißt kurz BTW.
BTW bedeutet soziale Betreuung.
Das Jugend-Gericht kann BTW anordnen,
wenn Jugendliche eine Straf-Tat begangen haben.
Die rechtlichen Grundlagen für BTW sind:
- § 10 Jugendgerichtsgesetz (JGG) und
- § 30 SGB VIII.
Die Betreuung dauert mindestens drei Monate,
manchmal auch bis zu einem Jahr.
In dieser Zeit helfen Fach-Kräfte (Betreuungs-Helfer/ Betreuungs-Helferinnen) den Jugendlichen:
- mit schwierigen Situationen besser umgehen und
- ein Leben ohne Straf-Taten aufbauen.
Ziel:
- Verantwortung für das eigene Leben über-nehmen,
- eigene Stärken erkennen,
- Probleme besser lösen,
Gemeinsam legen wir Ziele fest und
Planen, wie du diese Ziele erreichen kannst.
Wie die Betreuung abläuft
Die Betreuungs-Helfer arbeiten mit den jungen Menschen zusammen:
- respekt-voll, das heißt: wir nehmen aufeinander Rücksicht
- individuell, das heißt: wir beachten die Bedürfnisse des einzelnen.
Die Betreuung kann durch eine richterliche Anordnung erfolgen.
Der junge Mensch kann aber auch freiwillige eine Betreuung beginnen (das heißt vor der Gerichts-Verhandlung).
Themen in der Betreuung
Gemeinsam werden viele Alltags-Bereiche bearbeitet,
zum Beispiel:
- Schule, Ausbildung oder Arbeit: Hilfe bei der Suche und Integration.
- Wohnen: Wohnungs-Suche, Umzug, Erhalt oder Einrichtung einer Wohnung.
- Geld und Schulden: Unterstützung bei Anträgen, Schulden-Regulierung.
- Ämter: Begleitung zu Behörden, Gerichten oder Beratungs-Stellen.
- Gerichts-Auflagen: Hilfe beim Erfüllen von Auflagen oder Teilnahme an Terminen.
- Familie und Freunde: Unterstützung bei Streit oder Problemen.
- Sucht und Gesundheit: Gespräche über Alkohol, Drogen, Sucht-Verhalten und Vermittlung an Fachstellen.
- Freizeit: Neue Hobbys oder sinnvolle Freizeit-Gestaltung finden.
Persönliche Entwicklung:
- Auseinander-Setzung mit den eigenen Straf-Taten,
- Stärken und Schwächen erkennen,
- Motivation aufbauen,
- Rück-Schläge besprechen,
- Erfolge wahr-nehmen.
Initiative Wohnen
Seit 2015 gibt es im Projekt zwei Wohnungen.
Diese sind für junge Erwachsene ab 18 Jahren, die keine Unterkunft haben.
Sie sind möbliert und betreut.
Die Jugendlichen können dort für einige Zeit wohnen, während sie:
- zur Ruhe kommen,
- ihre finanzielle Lage klären,
- Alltags-Probleme bewältigen,
- mit Unterstützung lernen, selbstständig zu leben.
Die Betreuungs-Helfer und Betreuungs-Helferinnen besuchen sie regelmäßig.
Sie helfen bei allen wichtigen Fragen, zum Beispiel:
- beim Einkauf,
- beim Geld
- oder bei Behörden-Gängen.
Wenn die Jugendlichen immer ihre Miete zahlen, erhalten sie am Ende eine Bescheinigung dafür.
Die Bescheinigung hilft eine eigene Wohnung zu bekommen.
Ziel der Betreuungsweisung:
Die Jugendlichen sollen lernen, ihr Leben
- selbst-ständig,
- verantwortungs-voll
- ohne Straf-Taten zu führen.
Kontakt:
Betreuungsweisung
Dresdner Straße 38a
09130 Chemnitz
mail.
fax. 0371 67426 25
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag nach Vereinbarung
Täter-Opfer-Ausgleich (TOA)
Täter-Opfer-Ausgleich ein langes Wort ist.
Deswegen sagen wir kurz TOA dazu.
Der Täter oder die Täterin ist zwischen 14 und 21 Jahre alt.
Die Person muss die Tat zugeben.
TOA ist eine Einigung zwischen Täter und Opfer ohne ein Gericht.
Das heißt, es gibt ein Gespräch zwischen
- einer Person, die eine Straftat begangen hat, und
- der Person, die dadurch geschädigt wurde.
Beide Personen müssen einverstanden sein.
Das Ziel: Gemeinsam eine Lösung finden und den Schaden wieder-gutmachen.
Diese Gespräche gibt es in Chemnitz seit 1995.
Sie werden von der Schlichtungs-Stelle für TOA durch-geführt.
Worum geht es im Täter-Opfer-Ausgleich?
Der TOA ist eine Chance für beide Seiten:
Die geschädigte Person kann erzählen, was passiert ist und was sie sich wünscht.
Die beschuldigte Person kann erklären, warum etwas passiert ist. Sie kann die Verantwortung dafür über-nehmen.
Es gibt einen Mediator.
Das ist ein Vermittler.
Er ist neutral und er spricht:
- allein mit dem Täter,
- allein mit dem Opfer
- zusammen mit Täter und Opfer.
In dem gemeinsamen Gespräch geht es um die Einigung.
Täter und Opfer können eine Vereinbarung treffen.
Zum Beispiel über:
- Entschuldigung,
- Schaden-Ersatz-Zahlung
- oder eine andere Wieder-Gutmachung.
Der TOA kann helfen, eine Strafe zu vermeiden.
So kann eine Verurteilung vom Gericht vermieden werden.
Oder der Ausgleich kann vor einem Gericht zu einer kleineren Strafe führen.
Wenn Sie geschädigt wurden, können Sie…
- über Ihr Erlebnis sprechen,
- die andere Person treffen – gemeinsam mit dem Mediator,
- eine Wieder-Gutmachung erhalten.
Wenn Sie eine Straftat begangen haben, können Sie…
- erklären, warum sie das getan haben
- Verantwortung über-nehmen,
- zeigen, dass Sie den Schaden ernst nehmen,
- und versuchen, es wieder-gut-zumachen.
Wenn es keine Einigung gibt,
erzählen wir dem Gericht davon.
Und der Staats-Anwaltschaft.
Sie entscheiden dann, wie es weiter-geht.
Der Täter-Opfer-Ausgleich bietet:
- ein offenes Gespräch,
- Unterstützung beim Finden einer gemeinsamen Lösung,
- die Möglichkeit, über alles zu reden,
- Hilfe bei der Vereinbarung einer Wieder-Gutmachung.
Zusammengefasst: Wie läuft der Täter-Opfer-Ausgleich ab?
Kontaktaufnahme:
- Der TOA kann über die Polizei, Staatsanwaltschaft, das Gericht oder die Jugend-Gerichtshilfe vermittelt werden.
- Sie können sich aber auch direkt an uns wenden.
Einzelgespräche:
- Der Mediator oder die Mediatorin sprechen zuerst einzeln mit beiden Personen.
- Danach entscheiden beide, ob sie ein gemeinsames Gespräch möchten.
Ausgleichsgespräch:
- Alle treffen sich mit Unterstützung des TOA.
- Gemeinsam wird über das Geschehen gesprochen und eine Vereinbarung getroffen.
Abschluss:
- Der TOA prüft, ob die Vereinbarung eingehalten wird.
- Am Ende informieren sie Staatsanwaltschaft, Gericht und Jugend-Gerichtshilfe über das Ergebnis.
Die Teilnahme am TOA ist freiwillig und kostenlos.
Kontakt:
Täter-Opfer-Ausgleich
Dresdner Straße 38a
09130 Chemnitz
mail.
fon. 0371 67426 -29 und 36
Öffnungszeiten
Mo. – Fr. nach telefonischer Vereinbarung
Schüler-Gericht Chemnitz
Das Schüler-Gericht ist ein Angebot für Jugendliche, die eine Straf-Tat begangen haben.
Sie können gemeinsam mit anderen Schülern darüber reden:
- Warum haben sie die Straf-Tat getan?
- Wie kann ich das wieder gut-machen?
Im Schüler-Gericht sitzen drei Schüler oder Schülerinnen.
Sie sind zwischen 14 und 20 Jahren alt und
Sie haben eine Ausbildung gemacht.
Ein Sozial-Pädagoge oder eine Sozial-Pädagogin unterstützt die Schüler-Richter.
Gemeinsam führen sie ein Gespräch mit dem Täter oder der Täterin.
Am Ende überlegen alle zusammen,
wie das Fehlverhalten wieder-gutgemacht werden kann.
Wenn die beschuldigte Person aktiv mitmacht,
kann das Gerichts-Verfahren eingestellt werden.
Die Teilnahme ist freiwillig
und bietet eine echte Chance,
Verantwortung zu übernehmen.
Ablauf des Schülergerichts
Gespräch:
Drei Schüler-Richter und ein Sozial-Pädagoge oder eine Sozial-Pädagogin führen das Gespräch.
Information:
Es wird erklärt, wie das Schüler-Gericht funktioniert und welche Regeln gelten.
Gespräch über die Tat:
Es wird darüber gesprochen, was passiert ist
Kennenlernen:
Die Schüler-Richter möchten erfahren:
- wie die beschuldigte Person lebt,
- was sie interessiert
- und was sie gut kann.
Vereinbarung einer Maßnahme:
Gemeinsam wird entschieden, welche Aufgabe oder Wieder-Gutmachung sinnvoll ist.
Abschluss:
Wenn die Maßnahme erfüllt ist, kann das Straf-Verfahren beendet werden.
Ausbildung zum Schüler-Richter oder zur Schüler-Richterin
Du bist zwischen 14 und 20 Jahren?
Du bist offen, fair, zuverlässig und interessierst dich für das Jugend-Strafrecht?
Dann kannst du ehrenamtlicher Schüler-Richter oder Schüler-Richterin werden.
In deiner Ausbildung lernst du:
- wie das Jugend-Strafverfahren funktioniert,
- was Polizei, Staats-Anwaltschaft, Jugend-Gerichtshilfe und Gericht machen,
- wie du Gespräche führst,
- wie du im Schüler-Gericht gut argumentierst und Entscheidungen triffst.
Wenn du Interesse hast:
Melde dich beim Schüler-Gericht Chemnitz.
Das Schüler-Gericht zeigt: Fehler gehören zum Leben –
aber man kann daraus lernen und Verantwortung über-nehmen.
Kontakt:
Schülergericht Chemnitz
Dresdner Straße 38a
09130 Chemnitz
mail.
fon. 0371 67426 -29 und 36
