Beratungs-Einsätze nach § 37 SGB XI
Es gibt pflege-bedürftige Menschen, die Zuhause von ihrer Familie oder Freunden gepflegt werden.
Ab dem Pflege-Grad 2 muss regelmäßig ein Beratungs-Gespräch gemacht werden, wenn:
- Sie Pflege-Geld bekommen.
- Kein Pflege-Dienst zu Ihnen nach Hause kommt.
Menschen mit Pflege-Grad 1 können sich freiwillig beraten lassen.
Wenn keine Beratung erfolgt, darf die Pflege-Kasse das Pflege-Geld kürzen oder streichen.
Rechtliche Grundlage dafür ist § 37 SGB XI Absatz 3.
Die Beratungs-Gespräche sind wichtig:
- Damit die Pflege Zuhause sicher ist.
- Die Familie bekommt Tipps, was sie besser oder anders machen kann.
Die Familie soll mit der Pflege nicht überfordert sein.
Deshalb schaut sich eine Fachkraft die Pflege-Situation an.
Sie schaut auch, ob der Pflege-Grad noch passt.
Sie erklärt, was es für Hilfs-Mittel gibt, z.B.
- Pflegebett
- Umbau der Wohnung
- Umbau vom Bad
Sie unterstützt auch bei der Antrag-Stellung bei der Pflege-Kasse.
Der Besuch ist kostenlos. Die Pflegekasse bezahlt alles.
Wer Kombinations-Pflege oder Pflege-Sach-Leistungen erhält, ist von dieser Pflicht befreit (§ 36 SGB XI).
Wie oft ist eine Beratung nötig?
| Pflegegrad | Häufigkeit der Beratung | Pflicht oder freiwillig |
|---|---|---|
| 1 | Keine Pflicht | freiwillig |
| 2 | 1 mal im halben Jahr | Pflicht |
| 3 | 1 mal im halben Jahr | Pflicht |
| 4 | 1 mal im Vierteljahr | Pflicht |
| 5 | 1 mal im Vierteljahr | Pflicht |
Freiwillige Beratung
Pflege-bedürftige Personen können sich von einem Pflege-Dienst helfen lassen.
Die Familien dieser Personen können sich freiwillig von einer Fachkraft beraten lassen.
Diese Beratung ist möglich, wenn die pflege-bedürftige Person Pflege-Grad 2 bis 5 hat.
Sie hilft der Familie, dass sie alles richtig-macht.
Auch pflege-bedürftige Personen mit Pflege-Grad 1 können sich freiwillig beraten lassen.
Die Pflege-Versicherung übernimmt die Kosten für die Beratung.
Sie müssen für die Beratung einen Termin haben:
- Bei einem Pflege-Dienst oder
- Bei einer Beratungs-Stelle
Sie bekommen für die Beratung eine Bestätigung.
Die Bestätigung müssen Sie an Ihre Pflege-Kasse schicken.
ausfühliche Informationen bei unseren Sozialstationen
